Jockey Norman Richter, im vergangenen Jahr mit 77 Sie-gen die Nummer drei der Sta-tistik, muss einen Monat auf seine Lizenz verzichten. Zu dieser Entscheidung kam der Ordnungsausschuss des Di-rektoriums in seiner Verhand-lung am Donnerstag in Köln. Gegenstand des Verfahrens war der Ritt Richters am 29.12.2002 in Dortmund auf Wardeau.
Unter dem Vorsitz des Kölner Juristen Bernd Neunzig kam der Ordungsausschuss zu dem Entschluss, dass Norman Richter (Foto), der von dem Frankfurter Rechtsanwalt Hans-Helmut Rodenburg vertreten wurde, der fahrlässigen Nichtwahrnehmung der Gewinnchancen überführt wurde. Richters Anwalt hatte auf Freispruch plädiert, da sein Mandant Wardeau nach bestem Wissen und Gewissen geritten habe.
Der Jockey hatte in dem geschilderten Ausgleich IV in Dortmund bei Wardeau auf den Stockeinsatz verzichtet, da er empfand, dass die Stute (am Ende Fünfte) “sehr kurz galoppierte und insgesamt nicht gerade blieb”.
Der Kontrollausschuss forderte gar zwei Monate Lizenzentzug für den 25jährigen Jockey, da das Verhalten Richters für ihn auf grobe Nichtwahrehmung der Gewinnchancen zurückzuführen war.
Ob Angeklagter sowie Kontrollausschuss gegen das Urteil in Berufung gehen, wurde nicht klar. Auch der Zeitpunkt einer Sperre wurde deshalb noch nicht festgelegt. Beide Seiten wollen sich erst beraten.