Zahlreiche deutsche Jockeys sind derzeit gesundheitlich bedingt außer Gefecht, nun kommt noch eine weitere schlechte Nachricht, doch hat sie ganz andere Gründe: John David Hillis muss aussetzen, doch bedingt durch eigenes Verschulden. Der Stalljockey von Erich Pils, er wurde nun wegen vorsätzlicher Behinderung für drei Monate bis am 31. Januar gesperrt. Zu diesem Urteil kam am Dienstagnachmittag die Berufungsverhandlung beim Renngericht in Weidenpesch.
Von der Münchener Rennleitung war der Reiter zunächst für acht Renntage ‚an den Zaun‘ gestellt worden, nun wurde ungleich härter entschieden. Bis zum 31. Januar 2003 darf Hillis nicht in den Sattel steigen, dunkle Wolken also über ihm. Grund: Vorsätzliche Behinderung.
Man kam zu dem Schluss, dass John David Hillis am 20. Oktober in Riem mit dem Favoriten Mensarius ‚in äußerst gefährlicher Art und Weise versucht hat, einen besser gehenden Konkurrenten, in diesem Falle Jan Korpas auf dem späteren Sieger Lesigno, über mehrere Galoppsprünge mit dem Ellenbogen behindert hat‘, erläutert DVR-Sicherheitschef Harald Siemen gegenüber GaloppOnline.de.