Gegen ein Urteil des Landgerichtes Köln vom 12. Juli geht das Unternehmen Data Sport in Berufung. Die Data Sport, ein dem Direktorium für Vollblutzucht und Rennen verbundenes Unternehmen, ist unter anderem mit der Belieferung der Buchmacher-Geschäfte und Wettannahmestellen mit den Live-TV-Bildern betraut. Diese TV-Übertragungen waren auch der Anlass des Rechtsstreites zwischen der Data Sport und der IFEB (Interessengemeinschaft freier europäischer Buchmacher), der mit dem Urteil des Kölner Landgerichtes nun also nur vorläufig endete.
In dem Urteil hatten die Richter festgelegt, dass von den Buchmachern lediglich das Dreifache des Betrages verlangt werden kann, den die Rennvereins-Wettannahmestellen und die SISAL tip-On-Shops für die TV-Rechte an den deutschen Galopprennen je Einzelgeschäft bezahlen müssen. Diese zahlen aktuell 200 Mark, von den Buchmachern dürfen nach Ansicht der Richter damit aktuell nur 600 Mark verlangt werden.
Das Gericht hat rückwirkend den Buchmachern eine Erstattung der seit dem letzten Sommer zu viel gezahlten Gebühren zuerkannt, damit steht die Data Sport vor Rückzahlungen im hohen sechsstelligen Bereich. Die Data Sport, so heisst es in einer Stellungnahme, wehrt sich insbesondere dagegen, „dass Buchmacher und Rennvereins-Wettannahmestellen als gleichgeartete Unternehmen im Sinne des Kartellrechts behandelt werden sollen.“
Den erhöhten Betrag (2.900 Mark monatlich), den man von den Buchmachern für die Live-Übertragungen verlangte, rechtfertigte Data Sport damit, dass die Buchmacher neben der Vermittlung von Wetten in den Rennbahn-Totalisator auch Wetten auf eigene Rechnung annehmen und damit Umsatz generieren, der nicht in den Sport fließt.