Am Mittwoch Nachmittag ist Andreas Schütz vom Ordnungsausschuß des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen freigesprochen worden. Dem Kölner Trainer war vorgeworfen worden, während der Großen Woche im letzten Herbst in Baden-Baden mehrere Jockeys aufgewiegelt zu haben. Genauer hatte es sich um einen Zwischenfall mit den Jockeys Best und Helfenbein gehandelt, welche eine Dopingprobe abgeben sollten.
Andreas Schütz, der durch Rechtsanwalt Rodenburg aus Frankfurt vertreten wurde, wurde, weil sich der Ordnungs-ausschuß in seiner Mehrheit nicht zu einem Schuldspruch entschließen konnte, freigesprochen. In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten. Schütz selbst hatte mit diesem Urteil gerechnet, wie er uns mitteilte.